Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


1 Allgemeines

 

 

 

Mit der Anmeldung für Leistungen (Seminare, Training, Coaching, Beratung, Moderation etc.) von neuelösungen Petra Johannsen erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers verbindlich an.

 

 

 

2 Anmeldung und Auftragserteilung

 

 

 

2.1 Anmeldungen zu Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Post oder E-Mail) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

 

 

 

2.2 Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Rabattierungen sind nicht möglich. Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetzt (UStG) keine Umsatzsteuer (USt) erhoben. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, alle Materialien, Unterlagen, Handouts und ggf. Teilnahmebescheinigungen.

 

 

 

2.3 Die Rechnungsstellung für Seminare erfolgt mit der Anmeldebestätigung. Rechnungen für Seminare sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

 

 

 

2.4 Bei Inhouse-Seminaren werden 50 Prozent der vereinbarten Veranstaltungsgebühr mit der Auftragsbestätigung fällig. Die Rechnungsstellung der restlichen 50 Prozent erfolgt zum Veranstaltungstermin. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

 

 

 

2.5 Bei Coachings und Beratungen kommt ein wirksames Vertragsverhältnis auch bei mündlicher oder telefonischer Terminvereinbarung rechtswirksam zustande. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Die Rechnungsstellung erfolgt zum vereinbarten Termin. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

 

 

 

3 Stornierungen und Umbuchungen

 

 

 

3.1 Bei Seminaren müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

 

 

 

·         Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: 10 % der Seminargebühr

 

·         4 - 2 Wochen vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühr

 

·         Innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen: 100% der Seminargebühr

 

 

 

Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer spätestens 48h vor Seminarbeginn einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt oder den Kurs umbucht. Eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich.

 

 

 

Umbuchungen auf ein anderes, gleichwertiges Seminar sind bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn einmalig kostenfrei möglich. Die Bekanntgabe, auf welches Seminar umgebucht werden soll, muss innerhalb von einer Woche nach ausgesprochener Umbuchung bei uns eingehen. Nach Ablauf dieser Fristen wird eine Umbuchung wie eine Stornierung behandelt.

 

Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Umbuchung bzw. Stornierung bei uns. Die Benennung einer Vertretung, eine Umbuchung oder eine Stornierung kann nur durch eine schriftliche Nachricht per Post oder E-Mail erfolgen.

 

 

 

3.2 Die Stornierung von firmeninternen Veranstaltungen (sog. Inhouse-Seminare) muss schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

 

 

 

·         Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Honorars

 

·         Innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75% des vereinbarten Honorars

 

·         Am Seminartag: 100% des vereinbarten Honorars

 

 

 

Eine Umbuchung ist bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Seminartermin einmalig kostenfrei möglich, wenn der neue Termin nicht später als 6 Monate nach dem zuvor vereinbarten Termin liegt.

 

 

 

Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Umbuchung bzw. Stornierung bei uns. Eine Umbuchung oder eine Stornierung kann nur durch eine schriftliche Nachricht per Post oder E-Mail erfolgen.

 

 

 

3.3 Telefonisch oder schriftlich vereinbarte Coaching-Termine können bis 48h vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei späteren Absagen und Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig.

 

 

 

4 Absage von Veranstaltungen und Haftung

 

 

 

4.1 Der Verkäufer behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.

 

 

 

4.2 Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz gleich welchen Rechtsgrundes sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von neuelösungen – Petra Johannsen, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

 

 

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

 

 

4.3 Seminare und Coachings von neuelösungen – Petra Johannsen stellen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar. Sie sind nicht geeignet, um psychische Störungen aufzuarbeiten. Die Teilnahme an den Seminaren bzw. Beratungen/Coachings erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

 

 

 

 

 

5 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt

 

 

 

5.1 Alle Seminare werden sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils aktuellen Erkenntnissen erstellt. Der Verkäufer übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.

 

 

 

5.2 Der Verkäufer behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der Verkäufer berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

 

 

6.1 Dem Verkäufer verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden. Gedruckte Unterlagen dürfen - auch auszugsweise - nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

 

 

 

7 Gerichtsstand und Wirksamkeit

 

 

 

7.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Konstanz. Soweit Ansprüche von neuelösungen - Petra Johannsen nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Konstanz vereinbart.

 


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

7.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)

 

 

 

8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

 

 

Stand: März 2017